Lorenz, Rheingans und Partner | Rechtsanwälte Steuerberater |
Lorenz, Rheingans und Partner
RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER
UNSERE TÄTIGKEITSGEBIETE

Wo wir Ihre Interessen vertreten

Die Kanzlei LORENZ, RHEINGANS & PARTNER ist insbesondere in den Schnittstellengebieten aus Rechtsberatung, Steuerberatung und Unternehmensberatung tätig. Hier verfügen wir über jahrelange Netzwerke im In- und Ausland über eine ausgezeichnete Expertise. Dabei begleitet unsere Beratung Unternehmen von der Gründung, sei es als Start Up Projekt, sei es als Unternehmenskauf, über die Unternehmensetablierung bis hin zur Begleitung und Unterstützung in Unternehmenskrisen oder bei der Unternehmensbeendigung. Wir helfen bei der Auswahl der optimalen Unternehmensform, sichern Ihre Markenrechte, erstellen Businesspläne, begleiten bei Bankgesprächen, unterstützen beim Forderungseinzug und der Durchsetzung berechtigter und der Abwehr unberechtiger Ansprüche. Wir beraten bei der Gestaltung von B2B Verträgen, Gesellschafts- und Arbeitsverträgen, vertreten bei arbeitsrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Dabei bieten wir langfristige Beratungsverträge an, denn gerade bei der Vertretung von Unternehmen im Handels- und Gesellschaftsrecht ist eine gute Kenntnis der Unternehmenszusammenhänge und Strukturen sehr wichtig. Gerne bringen wir unsere Expertise auch in Beratungsgremien, wie Aufsichtsräten ein und unterstützen Ihr Unternehmen durch den Aufbau von Compliance Strukturen und Massnahmen wie auch bei der Geldwäscheprävention und beim Datenschutz. Auch bei der kompetenten und diskreten Begleitung und Vertretung als Strafverteidiger in Steuerstrafverfahren und Wirtschaftsstrafverfahren, sei es z.B. wegen behaupteter Insolvenzverschleppung, Bankrotts oder Betruges, können sie auf uns zählen. Wir begleiten und beraten Sie bei Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen und Gerichtsverfahren. Im Bereich der Nachfolgeplanung unterstützen wir Sie bei der Veräußerung oder Übergabe Ihres Unternehmens und bei sinnvollen erbrechtlichen und testamentarischen Regelungen. Bei privaten Personen wehren wir unberechtigte Forderungen ab und setzen berechtigte Forderungen durch. Wir unterstützen Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten, von Vereinbarungen anlässlich der Eheschließung, über die Ehescheidung bis zur Regelung der nachehelichen Rechtsbeziehungen. Auch im erbrechtlichen Bereich beraten und unterstützen wir Sie bei der Formulierung, Sicherung und Durchsetzung Ihrer Wünsche, sei es z.B. durch entsprechende letztwillige Verfügungen, die Einsetzung als Testamenstvollstrecker oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Im Bereich der Steuerberatung bieten wir umfassende Beratungsleistungen von der Erstellung von Steuererklärungen, der Begleitung von Einspruchs- oder finanzgerichtlichen Verfahren bis hin zur betriebswirtschaftlichen Planung und Steuerplanung an.